Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen, zu denen die sucon UG (haftungsbeschränkt) (im folgenden "sucon" genannt) dem Vertragspartner und den vom Vertragspartner berechtigten Personen, die einen Zugang erhalten, (beide im folgenden "Benutzer" genannt) ihr Produkt scheduler anbietet.

Die Vereinbarung ist für alle Benutzer verbindlich und soll eine höchstmögliche Qualität gewährleisten. Sie regelt die verantwortliche Nutzung der Dienste und das Verbot von Missbräuchen, welche die Nutzbarkeit der Anwendung und der Dienste beeinträchtigen

§ 1 ALLGEMEINES

  1. Die Anwendung scheduler darf von dem Benutzer für den Zugang zu dem online geführten Reservierungsbuch genutzt werden. Der Benutzer willigt ein, sich über die Richtlinien zur Nutzung dieser Anwendung zu informieren und diese einzuhalten.
  2. sucon ist nicht in der Lage, eine inhaltliche Kontrolle über die Daten, die durch die Benutzer eingestellt werden, auszuüben und übernimmt daher keine Verantwortung für den Inhalt der Daten.
  3. Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Regeln gelten für alle Services und für auf alle auf dem Internet basierenden Anwendungen der sucon. Sie gelten auch dann, wenn der Benutzer einen anderen Server an einem anderen Rechner benutzt.
  4. über scheduler erhält der Benutzer Zugriff auf Informationen über die Mitglieder seines Vereines und über den Stand der, für die vereinseigenen und eingetragenen Plätze, gemachte Reservierungen. Dabei handelt es sich nicht um eigene Inhalte von der sucon, die für die Benutzer erstellt und als solche gekennzeichnet werden, oder um fremde Inhalte von Dritten ("Informationsanbieter"), zu denen sucon den Zugang vermittelt.
  5. sucon vermittelt den Zugang zum online geführten Reservierungsbuch, dessen Inhalte nicht Bestandteil des Dienstes sind. sucon ist bemüht, dem Benutzer jederzeit Zugang zum Reservierungsbuch zu verschaffen. Eine Gewähr dafür, dass der Benutzer jederzeit ins Reservierungsbuch Einblick hat, kann nicht übernommen werden.
  6. sucon verpflichtet sich im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Bereitstellung des Dienstes. sucon behält sich in einem zumutbaren Umfang zeitweilige Beschränkungen des Service durch Wartungsarbeiten und Weiterentwicklungen vor, soweit diese für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb erforderlich sind. Um eine Verbesserung des Service und eine Anpassung an technische Entwicklungen zu ermöglichen, ist sucon berechtigt, den Service zu ergänzen oder zu verändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen von sucon für den Benutzer zumutbar ist.

§ 2 PFLICHTEN DES BENUTZERS

  1. Der Benutzer verpflichtet sich, Daten gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 zu handhaben. Insbesondere das Eingeben von persönlichen Daten Dritter hat gemäß dieser Verordnung zu erfolgen und die dritte Person muss informiert worden sein und Ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Alle eingegebenen Informationen sind je nach Konfiguration der Software durch andere Benutzer des gleichen Mandanten ersichtlich und der Benutzer stimmt diesem explizit zu. Welche Konfiguration gewählt ist, erfährt der Benutzer bei seinem Administrator oder direk bei sucon auf Anfrage.
  2. Der Benutzer verpflichtet sich, regelmäßig Datensicherungen zu tätigen. Sollte durch Datenverlust oder Fehlfunktion der Software ein Schaden entstehen, haftet sucon dafür nicht. Der Benutzer erkennt dies explizit an, wenn er die Software scheduler benutzt.
  3. Der Benutzer verpflichtet sich; keine Daten weiterzuleiten, die gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen; die Leistung oder Verfügbarkeit des Services wissentlich zu gefährden; Rechte Dritter zu verletzten oder den Inhalt so zu gestalten dass andere Benutzer belästigt werden könnten; keine Inhalte unbefugt auszuspionieren oder den Service unbefugt zu manipulieren; keine Urheber- und Leistungsschutzrechte von sucon zu verletzen; insbesondere keine Manipulationen an der Zugangssoftware von sucon vorzunehmen, sowie keine Präsentationen oder Benutzeroberflächen von sucon zu kopieren oder nachzuahmen.
  4. sucon behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung jedwedes Material/Daten zu entfernen und die Nutzung der Anwendung zu sperren, sofern der Benutzer gegen diese Vereinbarung verstößt.
  5. Die unter § 2 Absatz 3 aufgelistete Verpflichtung gilt ungeachtet der Tatsache, ob der Benutzer in Kenntnis der Inhalte des Materials oder der gesetzlichen Bestimmungen war.
  6. Dem Benutzer ist es untersagt, Informationen in e-Mails oder Anwendungsbereichen zu fälschen.
  7. sucon behält sich das Recht zur Änderung, Löschung oder Sperrung von Inhalten vor, die unter Verletzung dieser Pflichten über den Service zur Verfügung gestellt oder verbreitet werden. Dies gilt auch, wenn ein hinreichender Verdacht für eine Verletzung vorliegt. Der Benutzer verpflichtet sich, sucon sämtliche aus einer von Ihm zu vertretenen Verletzung dieser Pflichten entstehenden Schäden zu erstatten. Dies gilt auch für Schäden, die gegen sucon aus solchen Verletzungen von Informationsanbietern und anderen Dritten geltend gemacht werden.

§ 3 DATENSCHUTZ

  1. sucon ist verpflichtet, die Daten vertraulich und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht zu behandeln. sucon erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die der Benutzer im Rahmen der Anmeldung und Nutzung des Services mitgeteilt hat, soweit dies zur vertragsgemäßen Durchführung erforderlich oder sucon gesetzlich dazu verpflichtet ist. Zum Zweck der Datenverarbeitung werden Dienstleistungsunternehmen nur eingesetzt, wenn sie verpflichtet sind, die Daten nur gemäß den Anweisungen von sucon zu verarbeiten. Um den Service nach den Anforderungen der Benutzer gestalten zu können, wird die Nutzung des Service unter einem Pseudonym protokolliert. Diese Protokolle behandelt sucon vertraulich; sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
  2. über den hier beschriebenen Umfang hinaus erhebt, verarbeitet und nutzt sucon die personenbezogenen Daten der Benutzer nur mit deren Einwilligung. Die Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser Vereinbarung und unter Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich ist.

§ 4 PASSWORT

  1. Zur Nutzung des Dienstes kann sucon dem Benutzer ein oder mehrere Passwörter zuordnen. Der Benutzer hat nach Erteilung des Passwortes die Geheimhaltung und den ordnungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen.
  2. Erlangt sucon Kenntnis von einem Missbrauch des Passwortes, kann sucon die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Im Falle der Rücknahme des Passwortes kann der Benutzer bei der Benutzerbetreuung ein neues erhalten.

§ 5 KOSTEN

  1. Für die die Nutzung des scheduler-Services entstehen Kosten gemäß der jeweils aktuellen Preisliste. Die Nutzungsgebühr wird jahresmäßig im Voraus bezahlt.

§ 6 VERSCHIEDENES

  1. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollte ein nicht wesentlicher Teil dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung werden die Parteien eine wirksame vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck am nächsten kommt.
  3. sucon ist berechtigt, die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten unter Einräumung eines fristlosen Kündigungsrechtes des Mitglieds auf andere Unternehmen zu übertragen.
  4. Der Gerichtsstand ist Landau in der Pfalz.