Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026. Diese Fassung ersetzt alle früheren Fassungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Bedingungen, zu denen die sucon UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „sucon“) ihr Reservierungssystem scheduler – erreichbar über vereinsbuchung.de sowie über die zugehörigen Apps für iOS und Android – zur Nutzung bereitstellt.
Vertragspartner von sucon ist der Verein, der Betreiber oder der sonstige Auftraggeber, der den scheduler bestellt (nachfolgend „Kunde“). Personen, denen der Kunde innerhalb seines Bereichs einen Zugang einrichtet – etwa Administratoren, Operatoren, Mitglieder, Trainer, Schüler oder Gäste –, sind „Nutzer“ im Sinne dieser AGB.
§ 1 GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFE
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Bereitstellung des scheduler und für alle damit zusammenhängenden Leistungen von sucon (Einrichtung, Schulung, Unterstützung, Zusatzmodule, Apps). Sie gelten unabhängig davon, über welchen Server, welches Endgerät oder welchen Zugangsweg der scheduler genutzt wird.
- Kunde ist der Vertragspartner von sucon. Er erhält einen eigenen, von den Bereichen anderer Kunden getrennten Bereich (Mandant) und verwaltet diesen eigenverantwortlich.
- Nutzer sind alle Personen, denen der Kunde einen Zugang zu seinem Mandanten einrichtet oder einrichten lässt. Nutzer sind nicht Vertragspartner von sucon; ein Vertragsverhältnis über die Bereitstellung des scheduler besteht ausschließlich zwischen sucon und dem Kunden. Für Nutzer gelten die §§ 8, 9 und 10 dieser AGB als Nutzungsbedingungen unmittelbar; mit der Anmeldung am scheduler oder in einer der Apps erkennt der Nutzer sie an.
- Der Kunde verpflichtet seine Nutzer auf die Einhaltung dieser AGB und weist sie auf die für sie geltenden Regelungen hin. Das Verhalten seiner Nutzer hat der Kunde im Verhältnis zu sucon wie eigenes Verhalten zu vertreten (§ 278 BGB).
- Das Angebot richtet sich an Vereine, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Körperschaften und öffentliche Einrichtungen, nicht an Verbraucher.
- Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn sucon ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen erbringt.
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGSUMFANG
- sucon stellt dem Kunden den scheduler für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Der Kunde erhält keine Kopie der Software; ein Anspruch auf Überlassung von Programmdateien, Quellcode oder auf Installation auf eigenen Systemen besteht nicht.
- Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der Bestellung, der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung und der jeweils gültigen Preisliste. Zusatzmodule (etwa Arbeitsstunden und Dienste, Buchungsregeln, Mail-Benachrichtigungen, Mobile-Apps) sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie gesondert beauftragt und vergütet werden.
- Der Übergabepunkt der Leistung ist der Ausgang des Rechenzentrums, in dem der scheduler betrieben wird. Internetzugang, Netzverbindung, Endgeräte, Betriebssysteme und Browser des Kunden und seiner Nutzer sind nicht Gegenstand der Leistung.
- Die im scheduler geführten Inhalte – Buchungen, Mitglieder- und Kontaktdaten, Plätze, Kurse, Texte, Dateien und sonstige Eingaben – sind Inhalte des Kunden und seiner Nutzer, nicht Inhalte von sucon. sucon macht sich diese Inhalte nicht zu eigen, ist zu einer inhaltlichen Kontrolle weder verpflichtet noch tatsächlich in der Lage und übernimmt für sie keine Verantwortung. Die Haftungsprivilegierung der §§ 7 bis 10 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) bleibt unberührt.
- sucon ist berechtigt, den scheduler weiterzuentwickeln, zu ergänzen und zu verändern, insbesondere zur Anpassung an technische Entwicklungen, an Sicherheitsanforderungen, an eine geänderte Rechtslage oder an Vorgaben Dritter (etwa der Betreiber der App-Stores oder der Browserhersteller). Der vertraglich geschuldete Kernnutzen bleibt dabei erhalten; Änderungen müssen für den Kunden zumutbar sein. Einzelne Funktionen, die nicht ausdrücklich Gegenstand der Bestellung sind, können entfallen.
- sucon darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen (insbesondere Rechenzentrums-, Hosting-, Mail- und Benachrichtigungsdienste). Die datenschutzrechtlichen Regelungen des § 5 und des Vertrages zur Auftragsverarbeitung bleiben davon unberührt.
- Einrichtungs-, Schulungs- und Beratungsleistungen sind Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder organisatorischer Erfolg wird nicht geschuldet. Die Übernahme von Daten aus Vorsystemen erfolgt, soweit vereinbart, auf Grundlage der vom Kunden gelieferten Daten; für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ist der Kunde verantwortlich.
§ 3 APPS UND BENACHRICHTIGUNGEN
- Die Apps zum scheduler werden über die Stores der jeweiligen Anbieter (Apple App Store, Google Play) bezogen. Für den Bezug und die Installation gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Store-Betreibers; auf diese hat sucon keinen Einfluss.
- Kunde und Nutzer sind gehalten, jeweils die aktuelle Fassung der App zu verwenden. sucon kann die Unterstützung älterer App-, Browser- und Betriebssystemversionen mit angemessener Ankündigung einstellen, wenn deren Weiterbetrieb technisch oder sicherheitstechnisch nicht mehr vertretbar ist.
- E-Mail-Benachrichtigungen, Erinnerungen und Push-Nachrichten werden über Netze und Dienste Dritter zugestellt (Mailserver, Push-Dienste der Betriebssystemhersteller, Mobilfunknetze). sucon schuldet das Absenden solcher Nachrichten, nicht deren Zugang. Ein Anspruch auf rechtzeitige, vollständige oder überhaupt erfolgende Zustellung besteht nicht. Maßgeblich ist stets der im scheduler gespeicherte Stand der Buchungen, nicht der Inhalt oder das Ausbleiben einer Benachrichtigung.
- Der Kunde und seine Nutzer haben dafür zu sorgen, dass die hinterlegten E-Mail-Adressen zutreffend und empfangsbereit sind und dass Nachrichten von sucon nicht durch Filter, Sperrlisten oder Geräteeinstellungen unterdrückt werden.
§ 4 VERFÜGBARKEIT, WARTUNG UND STÖRUNGEN
- sucon erbringt die Leistung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten und bemüht sich um eine hohe Erreichbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt; eine ununterbrochene Erreichbarkeit ist technisch nicht erreichbar und nicht geschuldet. Eine Zusicherung oder Garantie liegt nur vor, wenn sucon sie ausdrücklich und in Textform als solche bezeichnet.
- sucon ist berechtigt, den Dienst zur Wartung, zur Fehlerbehebung, zur Aktualisierung und zur Weiterentwicklung zeitweilig einzuschränken oder zu unterbrechen. Planbare Arbeiten legt sucon nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten und kündigt sie nach Möglichkeit vorher an. Dringende Sicherheitsmaßnahmen dürfen ohne Vorankündigung durchgeführt werden.
- Zeiten, in denen der Dienst aus Gründen nicht erreichbar ist, die sucon nicht zu vertreten hat – insbesondere höhere Gewalt, Ausfall von Vorleistern und Netzen, Angriffe auf die Infrastruktur, Strom- oder Leitungsausfälle, behördliche Anordnungen oder Ursachen im Verantwortungsbereich des Kunden –, gelten nicht als Nichterfüllung durch sucon.
- Störungen sind sucon unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung zu melden. Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind nur geschuldet, wenn sie gesondert in Textform vereinbart wurden.
§ 5 DATENSCHUTZ – VERANTWORTLICHKEIT DES KUNDEN
- Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für alle personenbezogenen Daten, die im Mandanten des Kunden verarbeitet werden, ist ausschließlich der Kunde. sucon verarbeitet diese Daten ausschließlich weisungsgebunden im Auftrag des Kunden (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO) und nicht zu eigenen Zwecken.
- Der Abschluss eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO ist Voraussetzung für die Nutzung des scheduler. sucon stellt dem Kunden den Vertrag zur Auftragsverarbeitung bei Vertragsschluss und auf Anfrage jederzeit in Textform zur Verfügung. Für Fragen der Auftragsverarbeitung geht dieser Vertrag den vorliegenden AGB vor.
- In seiner Verantwortung als Verantwortlicher obliegt es allein dem Kunden,
- für jede Verarbeitung eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO sicherzustellen und, soweit erforderlich, wirksame Einwilligungen einzuholen und zu dokumentieren;
- die betroffenen Personen – insbesondere seine Mitglieder, Nutzer und deren Gäste – nach Art. 13 und 14 DSGVO zu informieren;
- Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) zu erfüllen;
- ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO zu führen, Speicher- und Löschfristen festzulegen und einzuhalten sowie erforderlichenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO durchzuführen;
- zu prüfen, ob er einen Datenschutzbeauftragten zu benennen hat, und Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 und 34 DSGVO zu melden, soweit deren Ursache in seinem Verantwortungsbereich liegt.
- Der Kunde vergibt Rollen und Berechtigungen (etwa Administrator, Operator, Mannschaftsführer, Mitglied, Gast) eigenverantwortlich, beschränkt sie auf das für die jeweilige Aufgabe erforderliche Maß und entzieht ausgeschiedenen Personen den Zugang unverzüglich.
- sucon wird personenbezogene Daten aus dem Mandanten des Kunden nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich, der Kunde hat es angewiesen oder sucon ist gesetzlich oder behördlich dazu verpflichtet. Zur bedarfsgerechten Gestaltung des Dienstes kann die Nutzung in pseudonymisierter Form protokolliert werden; diese Protokolle behandelt sucon vertraulich.
- Für die Website vereinsbuchung.de, für die Anbahnung und Abwicklung des Vertrages mit dem Kunden sowie für die Abrechnung ist sucon selbst Verantwortlicher. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
- Freistellung. Der Kunde stellt sucon von allen Ansprüchen Dritter, Bußgeldern, Verfahrens- und Rechtsverteidigungskosten frei, die daraus entstehen, dass der Kunde oder seine Nutzer datenschutzrechtliche oder sonstige gesetzliche Pflichten verletzen, dass eine erforderliche Rechtsgrundlage oder Information fehlt oder dass die vom Kunden gewählte Konfiguration nach § 6 rechtswidrig ist. Dies gilt nicht, soweit sucon die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat. Der Kunde unterrichtet sucon unverzüglich, wenn Dritte oder Aufsichtsbehörden solche Ansprüche geltend machen.
§ 6 SICHTBARKEIT VON NAMEN UND ÖFFENTLICHE ANSICHTEN
- Der scheduler lässt sich vom Kunden so einstellen, dass Vor- und Nachnamen der buchenden Personen für andere Nutzer desselben Mandanten sichtbar sind – unter anderem in der Buchungsübersicht, in der Tages- und Wochenansicht, in Kurs-, Mannschafts- und Teilnehmerlisten, in Dienst- und Arbeitsstundenlisten sowie in den Apps.
- Ob, wo und in welchem Umfang Namen und weitere personenbezogene Angaben angezeigt werden, entscheidet allein der Kunde durch die von ihm gewählte Konfiguration. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die gewählte Einstellung datenschutzrechtlich zulässig ist – insbesondere im Hinblick auf die Rechtsgrundlage, die Erforderlichkeit und den Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO –, informiert die betroffenen Personen vorab darüber und holt, soweit erforderlich, deren Einwilligung ein. Welche Konfiguration eingestellt ist, erfährt der Nutzer bei dem Administrator seines Vereins; auf Anfrage erteilt auch sucon Auskunft über die technisch eingestellte Konfiguration.
- sucon empfiehlt, die Anzeige von Klarnamen auf das erforderliche Maß zu beschränken und in Ansichten, die über den Kreis der angemeldeten Nutzer hinaus erreichbar sind, auf Namen zu verzichten.
- Stellt der Kunde eine öffentliche Ansicht (etwa eine Terminal- oder Aushangansicht über einen Link mit Zugangsmerkmal) bereit, so entscheidet er allein über deren Einrichtung, über die Weitergabe des Links und über die dort angezeigten Angaben. Wer den Link kennt, kann die Ansicht ohne Anmeldung aufrufen. Der Kunde behandelt den Link entsprechend vertraulich, prüft vor der Freigabe, welche personenbezogenen Daten dort erscheinen, und deaktiviert ihn, sobald er nicht mehr benötigt wird.
- Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, welche Angaben durch die Einbindung von Ansichten des scheduler in eigene Webseiten, Aushänge, Bildschirme oder Vereinsmedien einem weiteren Personenkreis zugänglich werden.
- sucon schuldet die technische Bereitstellung der Konfigurationsmöglichkeiten, nicht die rechtliche Bewertung der vom Kunden gewählten Einstellung. Hinweise und Empfehlungen von sucon stellen keine Rechtsberatung dar.
§ 7 PFLICHTEN DES KUNDEN
- Der Kunde benennt sucon mindestens einen Administrator sowie eine für den Vertrag zuständige Kontaktperson und hält die hinterlegten Kontakt- und Rechnungsdaten aktuell. Erklärungen von sucon gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse gesendet wurden.
- Der Kunde richtet Zugänge ein, pflegt die Stamm- und Mitgliederdaten, verwaltet Plätze, Buchungsregeln und Kontingente und ist für die Richtigkeit dieser Angaben verantwortlich.
- Der Kunde legt die Regeln fest, nach denen in seinem Verein gebucht, storniert und abgerechnet wird, und klärt Streitigkeiten über Buchungen, Beiträge, Dienste und Arbeitsstunden unmittelbar mit seinen Mitgliedern. sucon ist an solchen Rechtsverhältnissen nicht beteiligt.
- Der Kunde meldet sucon einen erkannten Missbrauch, einen Verdacht auf unbefugten Zugriff oder eine Sicherheitslücke unverzüglich.
- Der Kunde stellt die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen (Internetzugang, geeignete Endgeräte, aktuelle Browser oder Apps) selbst und auf eigene Kosten bereit.
§ 8 PFLICHTEN DER NUTZER
- Der Nutzer darf den scheduler nur zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck nutzen, nämlich für den Zugang zu dem online geführten Reservierungsbuch und den damit verbundenen Funktionen seines Vereins. Er informiert sich über die Regeln seines Vereins zur Nutzung und hält sie ein.
- Der Nutzer darf personenbezogene Daten Dritter (etwa von Gästen oder Spielpartnern) nur eingeben, wenn er dazu berechtigt ist, die Eingabe für die Buchung erforderlich ist und die betroffene Person zuvor informiert wurde und, soweit erforderlich, eingewilligt hat.
- Personenbezogene Daten, die dem Nutzer im scheduler sichtbar werden – etwa Namen in Buchungen, in der Tagesansicht oder in Listen –, darf er ausschließlich für die vereinsbezogene Nutzung des Reservierungssystems verwenden. Untersagt sind insbesondere das systematische Auslesen oder Sammeln dieser Daten, ihre Weitergabe an Dritte, ihre Veröffentlichung – auch als Bildschirmfoto in sozialen Netzwerken oder Messengerdiensten – sowie ihre Verwendung zu Werbe- oder sonstigen vereinsfremden Zwecken.
- Dem Nutzer ist untersagt: Daten weiterzuleiten, die gegen das Urheberrecht oder sonstige Rechte Dritter verstoßen; die Leistung oder Verfügbarkeit des Dienstes zu gefährden; Inhalte so zu gestalten, dass andere Nutzer belästigt, beleidigt oder diskriminiert werden; Inhalte oder Zugänge unbefugt auszuspähen; den Dienst unbefugt zu manipulieren; Angaben in Nachrichten, Buchungen oder Anwendungsbereichen zu fälschen; Buchungsregeln und Kontingente durch Falschangaben oder fremde Zugänge zu umgehen; den Dienst automatisiert abzurufen (Skripte, Bots, Scraper) oder in einer Weise zu belasten, die über die übliche Nutzung hinausgeht.
- Die Verpflichtungen nach den Absätzen 3 und 4 gelten unabhängig davon, ob der Nutzer die Inhalte des Materials oder die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen kannte.
§ 9 ZUGANGSDATEN UND PASSWÖRTER
- Zur Nutzung des Dienstes werden dem Kunden und seinen Nutzern Zugangsdaten zugeordnet. Sie sind geheim zu halten, sorgfältig zu verwahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Für Handlungen, die über seinen Zugang vorgenommen werden, ist der jeweilige Inhaber verantwortlich, solange er den Missbrauch zu vertreten hat.
- Passwörter sind hinreichend sicher zu wählen und bei jedem Verdacht auf Kenntnisnahme durch Dritte unverzüglich zu ändern.
- Erlangt sucon Kenntnis von einem Missbrauch von Zugangsdaten, darf sucon die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, insbesondere den betroffenen Zugang sperren. Ein neuer Zugang kann über den Administrator des Kunden oder über die Benutzerbetreuung von sucon eingerichtet werden.
§ 10 INHALTE, RECHTSVERSTÖSSE UND SPERRUNG
- sucon behält sich das Recht vor, Inhalte zu ändern, zu löschen oder zu sperren und die Nutzung des Dienstes ganz oder teilweise zu unterbrechen, wenn Inhalte unter Verletzung dieser AGB oder geltenden Rechts eingestellt oder verbreitet werden oder wenn ein hinreichender Verdacht hierfür besteht. Sofern es die Umstände zulassen, kündigt sucon eine solche Maßnahme vorher an.
- sucon darf den Zugang außerdem sperren, wenn dies zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für den Betrieb, die Sicherheit oder die Daten anderer Kunden erforderlich ist, oder wenn der Kunde mit der Vergütung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist in Verzug ist. Die Vergütungspflicht bleibt während einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bestehen.
- Der Kunde stellt sucon von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von ihm oder seinen Nutzern zu vertretenden Verletzung dieser Pflichten hergeleitet werden, und erstattet sucon die dadurch entstehenden Schäden und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 11 DATENSICHERUNG
- Der Kunde bleibt für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Er hat die im scheduler vorhandenen Export- und Ausdruckfunktionen regelmäßig zu nutzen und die exportierten Daten außerhalb des Dienstes zu verwahren, insbesondere vor Konfigurationsänderungen, Datenimporten und Massenänderungen.
- sucon erstellt im eigenen betrieblichen Interesse Sicherungen des Gesamtbestandes. Ein Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung einzelner Datensätze oder auf Herausgabe dieser Sicherungen besteht nicht; sucon wird sich im Rahmen des Zumutbaren um eine Wiederherstellung bemühen. Der Aufwand hierfür kann nach Aufwand berechnet werden, wenn der Kunde den Datenverlust zu vertreten hat.
- Der Umfang der Haftung für Datenverlust richtet sich nach § 17.
§ 12 NUTZUNGSRECHTE
- Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, den scheduler bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen und seinen Nutzern die Nutzung im vereinbarten Umfang zu ermöglichen.
- Sämtliche Rechte an der Software, an der Programmoberfläche, an den Bezeichnungen, Gestaltungen und Dokumentationen stehen sucon zu. Untersagt sind insbesondere das Vervielfältigen, Bearbeiten, Vermieten, Verleihen oder Weiterveräußern der Software, das Zugänglichmachen an Dritte außerhalb des eigenen Mandanten, das Nachahmen oder Kopieren der Benutzeroberfläche sowie Eingriffe in die Zugangssoftware. Die zwingenden Rechte aus §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.
- Der Kunde darf seine Daten jederzeit im Rahmen der bereitgestellten Funktionen exportieren.
§ 13 VERGÜTUNG UND ZAHLUNG
- Für die Nutzung des scheduler entstehen Kosten nach der jeweils gültigen Preisliste. Die Nutzungsgebühr ist jährlich im Voraus zu zahlen. Einrichtungsgebühren werden einmalig mit der Bereitstellung fällig.
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; die Rechnungsstellung erfolgt in Textform, in der Regel per E-Mail.
- Bestellt der Kunde während einer laufenden Vertragsperiode weitere Plätze oder Module hinzu, wird die Vergütung hierfür anteilig für die verbleibende Laufzeit berechnet.
- Eine Herabstufung (Verringerung der Platzzahl, Abbestellung von Modulen) wirkt zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit. Eine Erstattung bereits gezahlter Vergütung für die laufende Periode erfolgt nicht.
- sucon darf die Preise mit Wirkung zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit ändern. Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Beginn der neuen Laufzeit in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Beginn der neuen Laufzeit zu deren Beginn kündigen.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 14 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
- Der Vertrag beginnt mit der Bereitstellung des Zugangs und läuft zunächst zwölf Monate. Er verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für sucon insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Vergütung für mehr als sechs Wochen in Verzug ist oder wenn der Kunde oder seine Nutzer trotz Abmahnung erheblich gegen §§ 5 bis 10 verstoßen.
- Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 15 DATEN NACH VERTRAGSENDE
- Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm benötigten Daten vor dem Vertragsende selbst zu exportieren.
- Nach Vertragsende hält sucon die Daten des Mandanten noch 30 Tage zur Abholung bereit. Danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Eine darüber hinausgehende Herausgabe kann gesondert und gegen Aufwandserstattung vereinbart werden.
- Löschungsansprüche betroffener Personen richtet der Kunde als Verantwortlicher; sucon unterstützt ihn dabei im Rahmen des Vertrages zur Auftragsverarbeitung.
§ 16 MÄNGEL UND GEWÄHRLEISTUNG
- sucon stellt den scheduler in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereit und erhält ihn während der Vertragslaufzeit in diesem Zustand. Unerhebliche Beeinträchtigungen der Tauglichkeit bleiben außer Betracht.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), wird ausgeschlossen.
- Mängel sind sucon unverzüglich nach ihrem Erkennen in Textform anzuzeigen (§ 536c BGB). Unterlässt der Kunde die Anzeige, kann er Rechte aus dem Mangel nicht geltend machen, soweit sucon deshalb keine Abhilfe schaffen konnte.
- Ein Recht des Kunden zur Selbstvornahme oder zur Beauftragung Dritter mit der Mängelbeseitigung besteht nicht.
- Soweit der Kunde die Software abweichend von der vorgesehenen Nutzung, in ungeeigneter Umgebung, mit veralteten Browsern oder Apps oder unter Umgehung von Schutzmechanismen einsetzt, bestehen keine Mängelansprüche.
§ 17 HAFTUNG
- sucon haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – haftet sucon der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadenauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung.
- Im Übrigen ist die Haftung von sucon ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Ansprüche Dritter, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Schäden aus dem Ausbleiben, der Verzögerung oder dem unvollständigen Zugang von Benachrichtigungen nach § 3.
- Für den Verlust von Daten haftet sucon nur bis zu dem Betrag, der zu deren Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden nach § 11 erforderlich gewesen wäre.
- sucon haftet nicht für Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer eingestellt haben, für die vom Kunden gewählte Konfiguration nach § 6 sowie für Schäden, die auf einer Verletzung der Pflichten aus §§ 5 bis 11 durch den Kunden oder seine Nutzer beruhen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen von sucon sowie gegenüber Nutzern, die Ansprüche unmittelbar gegen sucon geltend machen.
- Schadensersatzansprüche gegen sucon verjähren in zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruchsteller von dem Schaden und dem Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 18 TEST- UND DEMOZUGÄNGE
- Unentgeltlich bereitgestellte Test-, Demo- und Vorschauzugänge dienen ausschließlich der Erprobung. sucon kann sie jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist beenden, ändern oder einschränken.
- Für unentgeltlich bereitgestellte Leistungen haftet sucon nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; Absatz 1 des § 17 bleibt im Übrigen unberührt. In Testzugänge dürfen keine echten personenbezogenen Daten Dritter eingegeben werden.
§ 19 HÖHERE GEWALT
- Ereignisse höherer Gewalt, die sucon die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Krieg, Streik, Aussperrung, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Angriffe auf die Infrastruktur, hoheitliche Maßnahmen und der Ausfall von Vorleistern, den sucon nicht zu vertreten hat –, befreien sucon für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dauert die Störung länger als zwei Monate, kann jede Partei den Vertrag kündigen.
§ 20 ÄNDERUNG DIESER AGB
- sucon kann diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung, an geänderte technische Rahmenbedingungen oder an einen erweiterten Leistungsumfang erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Folge weist sucon in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 21 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
- Erfüllungsort ist der Sitz von sucon. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Landau in der Pfalz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. sucon ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; das gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- sucon ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb eines Monats nach der Mitteilung fristlos kündigen.
- Der Kunde darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von sucon in Textform auf Dritte übertragen.
- sucon darf den Kunden unter Nennung des Namens und des Logos als Referenz benennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung; die Parteien werden eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt.